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Versicherung für Getränkeautomaten – Diese Unterschiede gelten

Getränkeautomaten werden versicherungstechnisch oft in einem Atemzug mit Snack-Automaten genannt, dabei bringen sie einige eigene Risiken mit. Wer als Aufsteller beide Automatentypen betreibt, sollte diese Unterschiede kennen.

Was unterscheidet Getränkeautomaten von Snack-Automaten?

Auf den ersten Blick sind sich beide Automatentypen ähnlich, technisch gibt es aber deutliche Unterschiede:

  • Gewicht: Getränkeautomaten sind durch Flaschen, Dosen und Kühlaggregate deutlich schwerer als Snack-Automaten, das erhöht das Risiko bei Umkippen oder unsachgemäßem Transport.
  • Kühlung: Ein eingebautes Kühlaggregat ist ein zusätzliches technisches Bauteil, das ausfallen kann, mit direkter Auswirkung auf den Warenbestand.
  • Wasserführende Technik: Manche Getränkeautomaten sind an eine Wasserleitung angeschlossen (z. B. bei Frischwasser-Systemen), das bringt ein eigenes Leitungswasser-Risiko mit sich, das Snack-Automaten nicht haben.

Spezielle Risiken bei Getränkeautomaten

Wasserschäden: Eine undichte Leitung oder ein defekter Anschluss kann Wasser austreten lassen und angrenzende Räume oder Böden beschädigen. Dieses Risiko ist bei der Elektronikversicherung für Getränkeautomaten ausdrücklich mitzudenken.

Kühlausfall und Warenverderb: Fällt die Kühlung aus, etwa durch einen technischen Defekt oder Stromausfall, verdirbt der Warenbestand. Je nach Vertrag kann dies über die Elektronikversicherung oder einen separaten Baustein für Warenverlust mitversichert werden, das sollte im Einzelfall geklärt werden.

Höheres Schadenpotenzial bei Umkippen: Durch das höhere Gewicht kann ein umkippender Getränkeautomat größere Personen- und Sachschäden verursachen als ein leichter Snack-Automat, ein Aspekt, der bei der Betriebshaftpflicht relevant ist.

Besonderheiten bei der Versicherung

Grundsätzlich gilt für Getränkeautomaten das gleiche Prinzip wie für Snack-Automaten: Betriebshaftpflicht für Ansprüche Dritter, Elektronikversicherung für den Automaten selbst. Bei Getränkeautomaten lohnt es sich zusätzlich zu prüfen:

  • Ist ein Festwasseranschluss vorhanden, und ist das Leitungswasser-Risiko im Vertrag berücksichtigt?
  • Ist der Warenverderb bei Kühlausfall mitversichert oder muss dafür ein Zusatzbaustein gewählt werden?
  • Entspricht die Versicherungssumme dem tatsächlich höheren Wiederbeschaffungswert (Automat inkl. Kühltechnik)?

Beispiel aus der Praxis

Ein Getränkeautomat mit Festwasseranschluss in einem Bürogebäude entwickelt über Nacht eine undichte Stelle am Wasseranschluss. Am nächsten Morgen steht der Flur unter Wasser, der Bodenbelag ist beschädigt. Je nachdem, ob es sich um einen Schaden am Gebäude (Betriebshaftpflicht) oder am Automaten selbst (Elektronikversicherung mit Leitungswasser-Baustein) handelt, greifen unterschiedliche Versicherungsteile, weshalb eine saubere Abstimmung beider Bausteine bei Getränkeautomaten besonders wichtig ist.

Fazit

Getränkeautomaten sind kein Sonderfall, brauchen aber eine genauere Betrachtung als klassische Snack-Automaten. Gewicht, Kühltechnik und mögliche Wasseranschlüsse sollten bei der Wahl von Versicherungssumme und Bausteinen berücksichtigt werden. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Bestand an Getränke- und Snack-Automaten passend abgesichert ist.

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Schlagwörter: Getränkeautomat, Versicherung, Elektronikversicherung, Betriebshaftpflicht, Automatenaufsteller

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