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Betriebshaftpflicht für Snack-Automaten – Was ist abgedeckt?

Viele Automatenaufsteller kaufen eine Betriebshaftpflicht, wissen aber nicht genau, was versichert ist. Deshalb klären wir hier die wichtigsten Fragen.

Was ist eine Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht ist eine Versicherung für Drittschäden, die durch Ihre geschäftliche Tätigkeit verursacht werden. Wichtig: Sie schützt nicht den Automaten selbst (dafür ist die Elektronikversicherung zuständig), sondern die Ansprüche anderer Menschen gegen Sie.

Welche Schäden sind versichert?

Personenschäden

Wenn sich jemand wegen Ihres Automaten verletzt, zahlt die Betriebshaftpflicht:

  • Krankenhauskosten
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld (in schweren Fällen)

Beispiel: Ein Kunde versucht, eine Kleinigkeit aus einem feststeckenden Automaten zu entnehmen, zieht zu fest, und es fällt eine Klappe auf den Kopf. Der Kunde wird verletzt und muss ins Krankenhaus. Die Betriebshaftpflicht zahlt alle Kosten und ggf. Schmerzensgeld.

Sachschäden

Wenn Ihr Automat Schäden an Gebäuden oder Eigentum verursacht:

  • Der Automat fällt um und beschädigt den Fußboden
  • Ein technischer Defekt führt zu einem Brand (z. B. Kurzschluss), der das Gebäude beschädigt
  • Der Automat läuft über und verursacht Wasserschäden

Beispiel: Ein Kurzschluss führt zu einem kleinen Brand in der Elektronik des Automaten. Die Flammen greifen auf die nächste Wand über und verursachen einen Sachschaden von 15.000 Euro am Gebäude. Der Gebäudeeigentümer fordert Schadenersatz. Die Betriebshaftpflicht prüft, ob Sie schuldig sind, und zahlt, oder wehrt die Forderung ab.

Was ist NICHT versichert?

Genauso wichtig zu wissen: Einige Schäden sind nicht versichert:

  • Schäden am Automaten selbst, dafür ist die Elektronikversicherung zuständig
  • Normaler Verschleiß, wenn der Automat einfach altert
  • Schäden durch Krieg oder Naturkatastrophen (Ausnahmefälle)
  • Bußgelder oder Strafen, wenn Sie gegen Gesetze verstoßen

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die meisten Betriebshaftpflicht-Versicherungen bieten eine Deckungssumme von 1 Million Euro (für Personenschäden) und 1 Million Euro (für Sachschäden). Das ist für Snack-Automaten üblicherweise ausreichend. Es gibt auch höhere Summen bis zu 10 Millionen Euro, diese sind aber meist nicht nötig.

Versicherungsfall: Was tun?

Wenn es einen Schaden gibt:

  1. Melden Sie ihn sofort (je schneller, desto besser)
  2. Sammeln Sie Fotos & Dokumente
  3. Bei Personenschäden: Zeugen notieren
  4. Bei Diebstahl/Vandalismus: Polizeianzeige erstatten
  5. Kontaktieren Sie die Versicherung, wir als Makler unterstützen Sie dabei

Kann ich die Selbstbeteiligung senken?

Ja. Sie können z. B. eine höhere Selbstbeteiligung akzeptieren (z. B. 500 Euro statt 250 Euro), um die Jahresprämie zu reduzieren. Das macht Sinn, wenn Sie finanziell stabil sind.

Betriebshaftpflicht + Elektronikversicherung = optimaler Schutz

Zusammengefasst:

  • Betriebshaftpflicht = Schutz vor Haftungsansprüchen Dritter
  • Elektronikversicherung = Schutz des Automaten selbst

Beide zusammen geben Ihnen einen umfassenden Rundum-Schutz für Ihr Geschäft.

Sie möchten wissen, ob Ihre aktuelle Versicherung ausreicht? Buchen Sie eine kostenlose Analyse mit uns, wir überprüfen Ihren Schutz unverbindlich.

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Weitere Informationen: Betriebshaftpflicht bei LVM

Schlagwörter: Betriebshaftpflicht, Haftungsschutz, Snack-Automat, Versicherung, Personenschaden, Sachschaden

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